Anwalt Mobbing München

Mobbing kann schnell psychische und physische Belastunge auslösen. Mobbing ist kein Kalaviersdelit.

Mobbing erkennen und handeln

Der kleine freche Scherz am Arbeitsplatz muss auch heute natürlich noch erlaubt sein. Spätestens mit einer offenen Aussprache lässt sich dies auch in der Regel klären, wenn der Empfänger dies nicht akzeptieren möchte. Problematisch wird es aber, wenn solche negativen Bekundungen systemisch werden und sich der oder die Verursacher auch nicht durch offene Aussprachen erreichen lassen. Mobbing ist, wenn es denn wirklich systematisch betrieben wird, ein starker und gefährlicher Auslöser von langwierigen psychischen und in der Folge auch physischen Leiden. Mobbing-Opfer zeichnen sich in der Regel eben gerade dadurch aus, dass sie lange Zeit nicht auf Anfeindungen reagieren und den daraus entstehenden Frust alleine verarbeiten wollen. Erst wenn der Druck wirklich hoch wird, entscheiden sich Mobbing-Opfer auch dazu auf die Verursacher zuzugehen oder den Tatbestand über den jeweiligen Vorgesetzten klären zu lassen. Häufig kann dies aber schon zu spät sein.


Folgen von Mobbing

Gründe für Mobbing sind in der Regel persönliche Abneigung, Missgunst, Neid oder sogar Haß. Diese entladen sich dann in immer stärker werdenden psychischen Angriffen. Solche anhaltenden psychischen Anfeindungen haben gerade am Arbeitsplatz schnell schlimme Folgen. Man kann den Verursachern in der Regel nur schwer ausweichen und man ist eben auch über die Arbeitszeit sehr lange an diese Leute gebunden. Folgen sind dann auch schnell durch nachlassende Arbeitsproduktivität, schlechtere Arbeitsergebnisse oder ein weiteres sich Zurückziehen sichtbar, was natürlich wiederum weitere Folgeprobleme verursachen kann.

Was fällt unter Mobbing?

Anwalt Mobbing München

Unter den Begriff Mobbing fallen alle länger andauernden, konfiliktbelasteten Kommunikationen an einem Arbeitsplatz, die darauf abzielen eine in der Regel unterlegene Person direkt oder indirekt anzugreifen. Diese Angriffe erfolgen mit dem Ziel diese Person einzuschüchtern, auszugrenzen, zu entmutigen oder gar zu verletzen. Ein Großteil von Mobbing-Angriffen zielt insbesondere direkt darauf ab die betroffene Person aus ihrer aktuellen Position oder aus dem Arbeitsverhältnis insgesamt zu drängen, also zur Versetzung oder Kündigung zu bewegen. Die zu diesen Zwecken eingesetzten Mittel müssen aber eine bestimmte "Stärke" erfüllen, und häufiger und über einen längeren Zeitraum andauernd erfolgen.

Eine genau abgegrenzte Definition für den Begriff Mobbing existiert nicht, aber es gibt inzwischen viele anerkannte Tatbestände, die dem Mobbing zugeordnet werden und somit auch verfolgt werden können. Hierzu zählen unter anderem:

  • die Verbreitung von Gerüchten und Unwahrheiten über das Opfer
  • offene Beschimpfungen und Verächtlichmachung, insbesondere vor anderen Kollegen oder Vorgesetzten
  • Ignorierung ("wie Luft behandeln")
  • Vorenthalten wichtiger und essentieller Informationen mit dem Ziel die Arbeit des Opfers zu sabotieren oder zu diskreditieren
  • offensichtlich gezielt einseitige Zuteilung sinnloser oder besonders unangenehmer Arbeiten
  • sonstige Schikanen, die das Mobbing-Opfer in seiner Arbeit negativ beeinflussen

Körperliche Angriffe werden eher getrennt von Mobbing betrachet, da die Überschreitung der Grenze zu physischen Angriffen natürlich schon andere und auch klar definierte Tatbestände erfüllt. Ganz klar abzugrenzen vom Vorwurf des Mobbings sind aber anlassbezogene Kritik und verargumentierte Verwarnungen oder Abmahnungen. Auch ein länger anhaltendes hohes Arbeitspensum kann in der Regel nicht für den Vorwurf des Mobbings herangezogen werden.

Pflichten des Arbeitgebers bei Mobbing

Erhebt ein Mitarbeiter Mobbing-Vorwürfe, so ist der Arbeitgeber in jedem Fall verpflichtet diesen auch nachzugehen. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, so muss der Arbeitgeber auch im Rahmen seiner Möglichkeiten versuchen Abhilfe zu schaffen. Dies kann beispielsweise durch offene Aussprachen, aber auch durch Abmahnungen oder sogar im extremsten Fall Kündigung des mobbenden Arbeitnehmers erfolgen.

Spätesten dann, wenn der Arbeitgeber nicht entsprechend und angemessen auf geäußerte Mobbing-Vorwürfe reagiert, sollte man sich an einen Anwalt für Mobbing wenden. Er kann dann detailiert darüber aufklären, ob und welche weiteren Möglichkeiten offen stehen, oder sogar Schadenersatz im Raum stehen kann.

Mobbing Spezialfall "Bossing"

Zumeist gehen Mobbing-Angriffe von gleichgestellten oder untergebenen Kollegen aus. Ziel ist dabei häufig eine Versetzung oder Kündigung des Angegriffenen zu erreichen. Eher selten kommt aber auch ein Spezialfall des Mobbings vor, das so genannte "Bossing". Dieses zeichnet sich durch eine Umkehrung der üblichen Mobbing-Hierarchie aus - es wird von oben nach unten gemobbt. Besonders problematisch wird dieser Fall natürlich dadurch, dass eine gegebene Machtposition ausgenutzt und gleichzeitig auch die erste Beschwerdestufe (der direkte Vorgesetzte) ausgeschaltet wird. Betroffene müssen sich also mit den Vorwürfen an höhere Vorgesetzte wenden, mit denen sie normalerweise auch wenig oder keinen Kontakt haben.

Durch die gegebene Vorgesetztenposition stellt sich Bossing in der Regel auch häufig etwas anders dar. Es werden weniger offene Beleidigungen oder Beschimpfungen als Mittel des Mobbings genutzt, sondern eher indirekte Schikanen, die man aus seiner vorgesetzten Position heraus erzeugen kann. So werden häufig überschwere oder aber auch völlig sinnlose oder eintönige Arbeitsaufträge an das Mobbing-Opfer übertragen, um dieses zu zermürben. Eine weitere genutzte Möglichkeit ist das Vorenthalten essentieller Informationen, mit dem Ziel das Mobbing-Opfer oder dessen Arbeitsleistung schlecht dastehen zu lassen. Schwierig ist hier natürlich die Abgrenzung zu ganz normalem hohen Arbeitspensum. Es muss letztendlich schon eine klare, einseitge Benachteiligung über einen längeren Zeitraum deutlich erkennbar sein, also beispielsweise auch, dass Bitten um Umverteilung von Arbeiten durch den Vorgesetzten systematisch ignoriert oder abgelehnt werden.

Anwalt für Mobbing und Arbeitsrecht in München

Wir von der Kanzlei Anwalt Schreiber in München betreuen schon seit vielen Jahren Mobbing-Opfer, aber auch Arbeitgeber, die sich gegen Mobbing-Vorwürfe zur Wehr setzen müssen. In dieser wirklich nicht einfachen Thematik betreuen wir unsere Mandanten fachlich versiert und zeigen ihnen mögliche Vorgehensweise detailiert auf.

Mobbing kann vor allem langfristig sehr problemtische Folgen haben. Dasselbe gilt, für nicht aus der Welt geschaffte Mobbing-Vorwürfe, die einen selbst treffen. Gelingt es nicht innerhalb der normalen Unternehmensstrukturen Mobbing-Vorwürfen sinnvoll zu begegnen ist auf jeden Fall der Gang zum Rechtsanwalt sinnvoll.

Die Kanzlei Rechtsanwalt Schreiber befindet sich in der Leonrodstraße in München Neuhausen. Parkplätze für meine Mandanten sind selbstverständlich vorhanden. In der Regel versuchen wir aufgrund der aktuellen Corona-Situation möglichst viel Kommunikation telefonisch und online zu erledigen. Aber natürlich richten wir uns gerne nach ihren persönlichen Wünschen.